← Zurück

Tore - WSW Rheinland

Schranken fallen wie Tore unter die Arbeitsstättenregel „Tore und Türen“ und müssen auch mindestens einmal jährlich einer Prüfung unterzogen werden. Kommt der Betreiber dieser Prüfpflicht nicht nach, ist die Berufsgenossenschaft dazu berechtigt, die Anlage still zu legen. Deshalb vereinbaren sie mit uns einen Wartungsvertrag inkl. sicherheitstechnischer UVV-Prüfung und verzögern so die Abnutzungserscheinungen ihrer Anlage. Schicken Sie uns einfach eine Anfrage !

WSW Rheinland
Sebastianusstr. 35
41516 Grevenbroich
Tel.: 02182 - 69 73 624
Fax: 02182 - 69 73 625

← Zurück

Kontakt

Senden Sie uns eine Nachricht.

Impressum